Ab 6. Juni 2025 treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend an- bzw. abzumelden.
Was ist ab dem 6. Juni 2025 zu beachten?
1. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
- Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden*.
- Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden*.
2. Für jede An-, Ab- oder Ummeldung wird die MaLo-ID benötigt.
Was ist die MaLo-ID?
Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Wo finde ich meine MaLo-ID?
Der zuständige Netzbetreiber vergibt die für den Zähler geltende MaLo-ID, sie ist auf dem Begrüßungsschreiben oder der Rechnung abgedruckt.
*Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.